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LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2023 - L 13 VS 39/22 |
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Verfahrensgang
- SG Köln, 02.06.2022 - S 30 VS 29/21
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2023 - L 13 VS 39/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 25.04.2007 - B 12 AL 2/06 R
Private Krankenversicherung - Arbeitslosengeldbezieher - Versicherungsfreiheit - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2023 - L 13 VS 39/22
Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Kammer der Auffassung, dass die durch das BSG im Urteil vom 25.04.2007 - B 12 AL 2/06 R - ausgeführten Maßstäbe insofern durchaus herangezogen und übertragen werden können.Es ist für den aus dem Widerspruchsbescheid folgenden Aussagegehalt maßgeblich, dass dieser eine unmissverständliche Kennzeichnung des Gegenstandes des Widerspruchsverfahrens im Kopf enthält und dabei eben auf den Widerspruch des Klägers vom 11.07.2016 gegen den "Abhilfebescheid" vom 30.06.2016 Bezug nimmt und nicht (auch) auf den Widerspruch des Klägers vom 04.09.2014 (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2007 - B 12 AL 2/06 R -, Rn. 18, juris).
Der Verweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25.04.2007, Az. B 12 AL 2/06 R, wonach das Vorverfahren nicht durchgeführt ist, wenn sich der zu erlassende Widerspruchsbescheid nicht eindeutig auf die mit dem Widerspruch angefochtene Verwaltungsentscheidung bezieht, vermag eine andere Bewertung der diesseitigen Rechtsauffassung nicht zu begründen.
Letztlich hat der 12. Senat in dem von dem Vorsitzenden zitierten Fall auf die objektive Funktion des Vorverfahrens, die in der Selbstkontrolle der Verwaltung besteht, verwiesen (BSG, Urteil v. 25.04.2007 - B 12 AL 2/06 R Rn. 20 mit Verweis auf BSG, Urteil v. 18.03.1999, Az. B 12 KR 8/98 R).
- BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 11/09 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang gem § 19 Abs 6 SGB XII …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2023 - L 13 VS 39/22
Zwar liegt eine Bescheidung z.B. dann vor, wenn einem Widerspruch abgeholfen worden ist, vgl. § 85 Abs. 1 SGG (BSG, Urteil vom 13. Juli 2010 - B 8 SO 11/09 R -, Rn. 15, juris;… B. Schmidt, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ders., Sozialgerichtsgesetz 13. Auflage 2020, § 88 Rn. 4).Eine Bescheidung liegt in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur dann vor, wenn dem Widerspruch abgeholfen wird, vgl. § 85 Abs. 1 SGG (BSG, Urteil vom 13. Juli 2010 - B 8 SO 11/09 R - Rn. 15, juris;… B. Schmidt, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ders., Sozialgerichtsgesetz 13. Auflage Aktenzeichen: Ac-0146/22 Frechen, 15.11.2022 - Seite 2 - 2020, § 88 Rn-4), wie das Sozialgericht zurecht darauf hinweist.
- BSG, 10.12.2010 - B 4 AS 97/10 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Besorgnis der Befangenheit gem § 60 SGG iVm § 42 Abs …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2023 - L 13 VS 39/22
Hingegen begründet ein rechtlicher Hinweis oder eine Anregung keine Besorgnis der Befangenheit, wenn nicht ausnahmsweise unsachliche Erwägungen erkennbar sind, wobei es auf die Richtigkeit der zu Grunde gelegten Rechtsansicht nicht ankommt (BVerfG, Beschluss vom 06.05.2010 -B 4 AS 97/10 B, Rn. 6, juris).
- BVerfG, 21.11.2018 - 1 BvR 436/17
Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2023 - L 13 VS 39/22
Das Bundesverfassungsgericht hat es - ohne dass eine Vorbefassung vorlagfür die Besorgnis der Befangenheit bereits als ausreichend erachtet, dass der abgelehnte Richter den Eindruck einseitiger Verfahrensführung erzeugt hat (BVerfG, Beschluss vom 21.11.2018, Az. 1 BvR 436/17) und durch diese einseitige Verfahrensführung zum Berater einer Seite geworden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.10.2017, Az. 9 A 16/16). - BVerwG, 10.10.2017 - 9 A 16.16
Ablehnung; Amtsermittlung; Amtsermittlungsgrundsatz; Befangenheit; Besorgnis der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2023 - L 13 VS 39/22
Das Bundesverfassungsgericht hat es - ohne dass eine Vorbefassung vorlagfür die Besorgnis der Befangenheit bereits als ausreichend erachtet, dass der abgelehnte Richter den Eindruck einseitiger Verfahrensführung erzeugt hat (BVerfG, Beschluss vom 21.11.2018, Az. 1 BvR 436/17) und durch diese einseitige Verfahrensführung zum Berater einer Seite geworden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.10.2017, Az. 9 A 16/16). - BSG, 18.03.1999 - B 12 KR 8/98 R
Familienversicherung - Ausschluß - Kind - Stammversicherter - Bescheid - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2023 - L 13 VS 39/22
Letztlich hat der 12. Senat in dem von dem Vorsitzenden zitierten Fall auf die objektive Funktion des Vorverfahrens, die in der Selbstkontrolle der Verwaltung besteht, verwiesen (BSG, Urteil v. 25.04.2007 - B 12 AL 2/06 R Rn. 20 mit Verweis auf BSG, Urteil v. 18.03.1999, Az. B 12 KR 8/98 R). - BSG, 18.07.2007 - B 13 R 28/06 R
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Teilnahme an …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2023 - L 13 VS 39/22
Diese begründen die Besorgnis der Befangenheit, wenn die Äußerungen des Richters den nötigen Abstand zwischen Person und Sache vermissen lassen (BSG, Beschluss vom 18.07.2007- B 13 R 28/06 R; BFH, Beschluss vom 10.03.2015-VB 108/14;… Beschluss vom 21.11.1991 V B 157/91, BFH/NV 1992, 479). - BSG, 03.07.2019 - B 13 R 3/17 BH
Gewährung einer Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2023 - L 13 VS 39/22
Die Bindung des Berufungsgerichts fehlt jedoch dann, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen manipulativen Erwägungen beruht oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs jedenfalls darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (BSG, Beschluss vom 03.07.2019, Az. B 13 R 3/17 BH Rn. 11). - BFH, 21.11.1991 - V B 157/91
Ablehnung eines Richter wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2023 - L 13 VS 39/22
Diese begründen die Besorgnis der Befangenheit, wenn die Äußerungen des Richters den nötigen Abstand zwischen Person und Sache vermissen lassen (BSG, Beschluss vom 18.07.2007- B 13 R 28/06 R; BFH, Beschluss vom 10.03.2015-VB 108/14; Beschluss vom 21.11.1991 V B 157/91, BFH/NV 1992, 479).